Ticketing - das Reglement
Verordnung ueber die Beachtung von Ordnung, Disziplin und adaequates Verhalten der Zuschauer bei Fussballpielen im heimischen Stadion
Im Bereich des Stadions und in seiner unmittelbaren Umgebung wird das folgende Ordnungsreglement analog des Gesetzes Nr. 4/2008 betreffend der Vorbeugung und Bekaempfung von Gewalttaetigkeiten anlaesslich der Spielwettbewerbe, die im Gesetz Nr. 60/1991 , wiederveroeffentlicht aus Anlass der Veranstaltung ueber den Verlauf von oeffentlichen Versammlungen im Gesetz 61/1991 angewendet. Es sieht die Bestrafung bei Uebertretung der Rechte auf soziales Zusammenleben in Begriff der oeffentlichen Ordnung und Friedens vor.
(1) Die Zuschauer sind verpflichtet die verabschiedeten Massnahmen des Veranstalters und der Ordnungsheuter bzgl. des Weges von und zum Veranstaltungsort strikt ein zu halten.
(2) Die Zuschauer sind verpflichtet auf Verlangen des Ordnungspersonals oder der Sicherheitskraefte, die Zugangsdokumente bzw. den Personalausweis vor zu zeigen.
(3) Die Zuschauer sind verpflichtet, auf Verlangen des Ordnungspersonals oder der Sicherheitskraefte, die visuellen Oeffentlichkeitsmittel bei Nachfrage vor zu zeigen
(4) Im Bereich der sportlichen Kampfstaette sind die Zuschauer zur Einhaltung des Ordnungsreglements, Sicherheit und der vorher festgelegten Verhaltensregel des Veranstalters strikt verpflichtet
(5) Der Zuschauer der es ablehnt sich der allgemeinen Leibeskontrolle und der Gepaeckkontrolle durch das Ordnungs- und Sicherheitspersonal unter zu ziehen, oder
der sich verbrecherischer Delikte bzw. Zuwiederhandlungen vor dem Stadion oder beim Eingang ins Stadion zu Schulden kommen laesst, wird mit sofortiger Wirkung aus dem Stadiongelaende oder der unmittelbaren Umgebung unwiderruflich entfernt.
(6) Die Veranstaltung oder Teilnahme an Gegenveranstaltungen waehrend und zur gleichen Zeit bzw. an gleichem Ort und gleicher Stelle von angemeldeten, oeffentlichen Massenveranstaltungen, unabhaengig von ihrem Sinn und Zweck, ist strengstens verboten.